Der Chiropraktiker gehört in Deutschland zur Berufsgruppe der Heilpraktiker und deshalb müssen gesetzlich Versicherte die Kosten in der Regel selbst tragen. Wir rechnen nach der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ ab. Im Normalfall werden die Kosten der Behandlung von den Privatversicherungen, den Beihilfestellen und den Zusatzversicherungen übernommen, sofern diese keine vertraglichen Einschränkungen bezüglich der Erstattung von Heilpraktikerleistungen enthalten.
Ob sich eine Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte lohnt, muss ganz individuell entschieden werden. Unsere Empfehlung lautet bei Abschluss einer solchen auf jeden Fall darauf zu achten, dass Heilpraktikerleistungen im Vertrag berücksichtigt sind. Interessant könnte eine Zusatzversicherung auch für Kinder sein.
Am besten befragen sie zu diesem Thema aber den Versicherungsmakler ihres Vertrauens.
Je nach Aufwand:
Ersttermin (Anamnese, Untersuchung, Auswertung, Beratung und chiropraktische Behandlung):
ca. € 110,– bis € 120,–
Chiropraktische Folgebehandlung:
ca. € 46,– bis € 62,–
Zwischenuntersuchung nach 12 Behandlungen:
ca. € 20,–
Behandlungsblöcke:
12 chiropraktische Behandlungen incl. Zwischenuntersuchung ca. € 615,–
40 chiropraktische Behandlungen incl. Zwischenuntersuchung ca. € 1850,–